Bericht aus der Veranstaltung
Norman Paech gab eine prägnante und klarsichtige Einführung in die Grundlagen des Völkerrechts. Eingebettet in einen historischen Bogen erläuterte er den Inhalt und Stellenwert der einschlägigen Artikel der UN-Charta. Besonders im Fokus stand das Gewalt- und Interventionsverbot, das absolut gilt und nur zwei Ausnahmen kennt: den Fall der Selbstverteidigung und ein Mandat des UN-Sicherheitsrats. Doch in den letzten Jahrzehnten mehren sich die Versuche von Staaten, diese Grundsätze auszuhebeln, angeblich zum Schutz der Menschenrechte oder zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus, und dazu immer neue Rechtsfiguren zu erfinden. Mit der „humanitären Intervention“ wurde der völkerrechtswidrige Angriff auf Jugoslawien 1999 begründet. Der Krieg gegen den Irak wurde mit Berufung auf das problematische Recht auf „präventive“ Verteidigung und unter dem Vorwand der Beseitigung von Massenvernichtungswaffen, deren Existenz sich bekanntlich als Lüge herausstellte, geführt. Mit einer „responsibility to protect“ wurde die Intervention in Libyen legitimiert. In Syrien griffen die USA mit dem Argument ein, der Staat sei „unwillig und unfähig“, die Bedrohung durch den IS-Terror zu bekämpfen. Am Ende hat all diese militärische Gewalt, die am Völkerrecht vorbei angewandt wurde, immenses menschliches Leid und zerstörte Gesellschaften hinterlassen.
In der Diskussion wurde auf verschiedene Teilaspekte des Völkerrechts und weitere auch in der Linken kontrovers diskutierte Fälle eingegangen, etwa den Konflikt Israel-Palästina oder die Sezession der Krim. Als Handlungsmaxime formulierte Paech zum Schluss, dass die einzige Antwort auf Verletzungen des Völkerrechts sein müsse, noch stärker am Völkerrecht festzuhalten und die Einhaltung seiner Regeln zu fordern.
Roman Veressov